Alltagsbegleiter
Ein Alltagsbegleiter (auch Betreuungsassistent, Alltagshelfer, Seniorenbegleiter oder offiziell Betreuungskraft nach § 53b SGB XI) ist jemand, der älteren Menschen, Menschen mit Demenz oder Menschen mit Behinderunghilft, ihren Alltag besser zu bewältigen und ihre Lebensqualität zu verbessern – durch emotionale, soziale und praktische Unterstützung.
Im Gegensatz zur Pflegekraft steht nicht die medizinische oder pflegerische Versorgung im Vordergrund, sondern die Betreuung, Aktivierung und soziale Teilhabe.
Die Aufgaben können je nach Einsatzort variieren, aber grundsätzlich gehören dazu:
Soziale Betreuung und Gesellschaft
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Gespräche führen, zuhören, einfach “da sein”
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Einsamkeit entgegenwirken
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Erinnerungsarbeit, besonders bei Menschen mit Demenz
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Biografisches Arbeiten (Fotos anschauen, frühere Lebensgeschichten besprechen)
Begleitung und Orientierung im Alltag
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Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen, Einkäufen, Behördengängen
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Unterstützung bei der Tagesstruktur: „Was steht heute an?“
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Orientierungshilfe bei Gedächtnisproblemen
Aktivierende Beschäftigung
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Basteln, Malen, Spielen, Vorlesen
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Singen, Musik hören oder selbst musizieren
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Bewegungsübungen, Gymnastik, Tanzen
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Gemeinsames Kochen oder Backen
Alltagspraktische Hilfen
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Leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Tisch decken, gemeinsam aufräumen)
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Unterstützung beim Wäsche sortieren, Pflanzen gießen
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Hilfe bei der Essenszubereitung
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Erinnern an Medikamente (aber keine Gabe von Medikamenten – das ist Sache der Pflege)
Hilfe bei organisatorischen Dingen
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Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen
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An Termine erinnern oder diese vereinbaren
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Kommunikation mit Angehörigen oder Pflegepersona
Wo arbeiten Alltagsbegleiter?
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Pflegeheime / Seniorenheime
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Betreutes Wohnen
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Tagespflege-Einrichtungen
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Ambulante Pflegedienste
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Private Haushalte
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Wohngruppen für Menschen mit Behinderung oder Demenz
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Auch in Projekten von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder ehrenamtlichen Initiativen
Ausbildung / Qualifikation
In Deutschland ist für diese Tätigkeit eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (früher § 87b) vorgeschrieben – vor allem dann, wenn man mit Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegeversicherung arbeitet.
Inhalte der Qualifikation:
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Grundkenntnisse über Demenz und andere Erkrankungen
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Kommunikation und Umgang mit herausforderndem Verhalten
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Rechtliche Grundlagen und Datenschutz
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Erste Hilfe und Notfallwissen
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Praxisorientierte Übungen zur Alltagsbegleitung
Persönliche Eigenschaften
Ein guter Alltagsbegleiter sollte:
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Geduldig und empathisch sein
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Zuhören können und einfühlsam sein
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Respektvoll und wertschätzend mit älteren oder kranken Menschen umgehen
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Verantwortungsbewusst handeln
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Kreativität und Flexibilität mitbringen
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Auch mit schwierigen Situationen oder Trauer umgehen können
Der Beruf des Alltagsbegleiters ist mehr Berufung als nur Beruf. Er bringt viel Menschlichkeit, Nähe und Sinnhaftigkeit mit sich – aber auch emotionale Herausforderungen.
Man hilft nicht nur, den Alltag zu erleichtern – man hilft, das Leben lebenswerter zu machen.