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Was ist eine Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI?

Eine Beratungsstelle nach § 37 Absatz 7 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist eine anerkannte Einrichtung, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen fachlich unterstützt, wenn diese ausschließlich Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden.

Hintergrund und gesetzliche Pflicht
 
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, sondern durch Angehörige oder andere Personen zu Hause gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Personen zu entlasten.
 
Häufigkeit der Beratung
 
Die Beratungsbesuche müssen in folgenden Abständen erfolgen:
 

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

  • Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig möglich

 
Wer führt die Beratung durch?
 
Die Beratung darf nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, Pflegefachkräften oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Diese müssen von der jeweiligen Pflegekasse zugelassen sein.
 
Ziel der Beratung
 

  • Unterstützung bei Fragen rund um die häusliche Pflege

  • Information zu Leistungen der Pflegeversicherung

  • Hinweise auf Hilfsmittel, Entlastungsangebote und Pflegekurse

  • Prävention von Pflegefehlern und Überforderung

 
Konsequenzen bei Nichtteilnahme
 
Wird die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.

Schulterschluss Senioren-Betreuungsdienst GmbH
Hohenlimburg: Möllerstraße 37 | 58119 Hagen-Hohenlimburg | Telefon 02334 1829248
Iserlohn: Zimmerstraße 2 | 58638 Iserlohn | Telefon 02371 12340

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